Woeiriot de Bouzey: Antiquarum Statuarum Urbis Romae Liber Primus
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- Kategorie: Texte zur Wissensgeschichte der Kunst
Pierre II. Woeiriot de Bouzey
Antiquarum Statuarum Urbis Romae Liber Primus [um 1575]
Herausgegeben, kommentiert und mit einem Nachwort von Ulrich Pfisterer
Gebunden, 254 Seiten
Zahlreiche Abbildungen (ca. 75)
ISBN 978-3-934877-93-1
Preis: Euro 38,00
Die erste Sammlung von Nachstichen antiker Statuen im französisch-sprachigen Raum erschien um 1575 unter dem Titel Antiquarum statuarum Urbis Romae liber primus Die 54 Radierungen stammen von dem Goldschmied und graveur Pierre II. Woeiriot de Bouzey (1532-1599), der aus dem lothringischen Kleinadel stammte und mit führenden Humanisten in Lyon im Austausch stand. Sein außergewöhnliches künstlerisches Selbstbewußtsein demonstriert allein schon sein druckgraphisches Selbstbildnis, ebenfalls das erste im französisch-sprachigen Raum. Die Herausforderungen, die Woeiriots Antiquae statuae stellen, beschränken sich nicht auf die Frage nach der Rezeption antiker Kunst im Frankreich des späten 16. Jahrhunderts. Im bislang unbekannten Widmungstext zu dieser Sammlung bekennt Woeiriot freimütig, daß seine Radierungen gar nicht unmittelbar nach den antiken Statuen aufgenommen worden waren, sondern extrem verkleinert eine Stichfolge des Giovanni Battista Cavalieri kopieren. Hieran lassen sich exemplarisch die zeitgenössischen Diskussionen über den Stellenwert von eigener Erfindung versus Nachahmung und die Spannungen zwischen dem Anspruch auf eine erneuerte französische Kultur und den weithin vorbildlichenModellen der Antike und Italiens aufzeigen. Woeiriots Radierungen in ihrer virtuosen Miniaturisierung und charakteristischen Technik erweisen sich dabei als Versuch einer Übersetzung dieser Vorbilder mit den spezifischen Mitteln 'französischer Kunst'.
Für diese kommentierte Ausgabe stand erstmals ein vollständiges Exemplar des seltenen Werkes zur Verfügung. Im Anhang sind zudem alle anderen überlieferten Texte Woeiriots abgedruckt, die ein Gesamtbild seiner Vorstellungen zu Kunst und Künstlertum zu rekonstruieren erlauben.